Sperr-Notruf

Der neue Sperr-Notruf bei Banken

* 116 116 - die zentrale Nummer
* Gebührenfrei innerhalb Deutschlands
* 24 Stunden am Tag erreichbar

Seit 1. Juli 2005 steht deutschen Verbrauchern eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder ec-Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperr-Notruf angeschlossen haben.
Der Notruf ermöglicht den schnellen Zugang zu den unterschiedlichen Herausgebern der Karten und Medien: 24 Stunden am Tag unter einer einzigen Nummer.
Alle Herausgeber von sperrbaren Medien können sich dem Sperr-Notruf anschließen und ihren Kunden diesen Schutz als zusätzlichen Service anbieten.

Sperrung für Hör- und Sprachgeschädigte per Sperrnotruf-Fax

Für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen ist in der Regel ein Notruf per Telefon oder Handy nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Daher ist der Sperr-Notruf 116 116 auch über einen textbasierten Dialog per Fax erreichbar. Faxvorlagen können herunter geladen werden.
Zur Einbindung von sprach- und hörgeschädigten Menschen in das neue Sicherheitssystem ist die Sperrvermittlung auch per Fax zu erreichen, da dieser Personenkreis in der Regel kein herkömmliches Telefon zur Sperrung benutzen kann.
Die Faxnummer lautet ebenfalls 116 116.

Nähere Informationen unter: www.sperr-notruf.de

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